545 000 Übernachtungen im ersten Halbjahr

Der Main-Kinzig-Kreis hat im ersten Halbjahr dieses Jahres nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rund 545 000 Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland verzeichnet. Das seien 50 Prozent mehr als in der ersten Jahreshälfte 2021.

Region – Im vergangenen Jahr galt freilich zum Teil noch ein Beherbergungsverbot bei Privatreisen, das als „Tourismus-Bremse“ gewirkt habe. Die NGG beruft sich bei den Zahlen auf aktuelle Angaben des Statistischen Landesamtes.

„Dass wieder viel mehr Urlauber und Geschäftsreisende in den Main-Kinzig-Kreis kommen, ist für das Hotel- und Gaststättengewerbe eine gute Nachricht – vor allem auch für die Beschäftigten. Nach zweieinhalb Jahren Pandemie kehrt die Branche Stück für Stück auf das alte Niveau zurück“, wird Hendrik Hallier, Geschäftsführer der NGG-Region Rhein-Main, in der Mitteilung zitiert.

Von der „Normalität“ seien viele Hotels, Pensionen und Wirtshäuser aber noch weit entfernt. Der Grund: Den Unternehmen gelinge es nach Beobachtung der Gewerkschaft kaum, genug Personal für die wachsende Arbeit zu finden.

Zwar hätten derzeit viele Branchen mit dem Mangel an Fachleuten zu kämpfen, doch im Gastgewerbe falle die Suche nach qualifizierten Kräften besonders schwer. Das liege vor allem an den Arbeitsbedingungen, urteilt Hallier. So klagten im jüngsten DGB-Ausbildungsreport 59 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 54 Prozent der Azubis in der Küche, regelmäßig Überstunden machen zu müssen – ein Spitzenwert. „Wer im Gastgewerbe arbeitet, ist nicht nur spätabends oder am Wochenende im Einsatz.

Die Beschäftigten erfahren oft auch erst am Vortag vom Chef, dass sie einspringen sollen. Zum Beispiel, weil sich die Wettervorhersage geändert hat und einen Run auf den Biergarten erwarten lässt. So kann aber niemand seinen Alltag planen – schon gar nicht, wer Kinder hat“, so Hallier. Nach Einschätzung des Gewerkschafters sei ein erheblicher Teil der rund 5400 Menschen, die das Gastgewerbe im Main-Kinzig-Kreis laut Arbeitsagentur beschäftigt, von dieser „Arbeit auf Abruf“ betroffen.

Wer sich für die Branche entscheide, wisse, dass die Arbeitszeiten anders seien als in einem Bürojob. „Wichtig ist zugleich eine Personaldecke, die dick genug ist, um auch kurzfristig Events wie Geburtstage oder Hochzeiten ausrichten zu können“, betont Hallier. Um Arbeitszeit und Dienstplanung fair zu regeln, sollten sich die Betriebe zu tariflichen Standards bekennen. Dort, wo es einen Betriebsrat gebe – etwa in Hotelketten oder in der Systemgastronomie – könnten sozialverträgliche Lösungen mit der Arbeitnehmervertretung gefunden werden.

In einem entscheidenden Punkt seien Hotels und Gaststätten als Arbeitgeber attraktiver geworden: Die Löhne in der Branche steigen nach dem aktuellen Tarifvertrag für Hessen in diesem und kommendem Jahr um insgesamt 15 Prozent. „Das ist ein enormer Schub fürs Portemonnaie der Beschäftigten. Jetzt kommt es darauf an, dass die Firmen den Tariflohn auch zahlen – und bei den Arbeitsbedingungen nachlegen“, so die NGG.  das