Wichtigster Schritt ist Aufklärung

Nele Bleitgen ist für das BWMK tätig. Foto: PM

Nele Bleitgen berät Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen möchten.

Gelnhausen – Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen möchten, brauchen gezielte Unterstützung. Nele Bleitgen vom Behinderten-Werk Main-Kinzig steht in diesen Fällen mit Rat und Tat zur Seite. Sie arbeitet in der sogenannten einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), die im Direct-Beratungszentrum in Gelnhausen angesiedelt ist.

Die EAA beraten rund um Fragen zur Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. „Teilhabe bedeutet auch Teilhabe im Arbeitsleben“, erklärt Bleitgen. Um das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegte Recht auf Arbeit auch in Deutschland umzusetzen, solle den Arbeitgebern gerade mit Blick auf die sich erhöhende Ausgleichsabgabe ein kompetentes Beratungsangebot zur Seite gestellt werden. „Wir schauen ganz auf die Bedarfe der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und fungieren als erste Ansprechstelle“, erklärt Bleitgen.

Oft scheitert die angestrebte Teilhabe im Job an den Vorbehalten von Unternehmern bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Bleitgen sieht das aber differenziert: „Unserer Erfahrung nach liegt es oft nicht am mangelnden Willen, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Vielmehr sind Unsicherheiten und Berührungsängste verbreitet, die die Hemmschwelle sehr hochhalten können.“

Die EAA wolle eben dieses Problem angehen, sei eine unabhängige Beratungsstelle, in der Arbeitgeber kostenfrei und unverbindlich Informationen erhielten. „Dann ist der wichtigste Schritt natürlich die Aufklärung und Information. Der Aufbau von Wissen führt zum Aufbau von Sicherheit. So wird wiederum im Bestfall der Abbau von Vorbehalten und Unsicherheiten angestoßen“, so Bleitgen. Die Beraterin sieht vielfältige Vorteile in einer Beschäftigung behinderter Menschen. „Vorneweg möchte ich festhalten, dass Fachkompetenz unabhängig von Behinderung oder Nicht-Behinderung ist, sondern abhängig von Qualifikation und Ausbildung“, sagt sie. Menschen mit Schwerbehinderung seien folglich oft genauso gut qualifiziert wie Menschen ohne Schwerbehinderung. „Ein Vorteil, der sich aber definitiv ergibt, ist die positive Außenwirkung. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, leisten nicht nur einen gesellschaftlichen Beitrag, sondern auch ihren Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das schärft das Profil und die positive Corporate Identity.“ Gerade im Hinblick auf den sich immer weiter verschärfenden Arbeitskräftemangel und einen Arbeitsmarkt, auf dem Arbeitnehmer die Wahl haben, könne eine solche Image-Stärkung den Unterschied machen.

„Der mir wichtigste Aspekt ist jedoch, dass nahezu jeder Arbeitsplatz mit der richtigen Ausstattung auch von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt werden kann“, erklärt die Beraterin. Hier komme die EAA wieder ins Spiel, die beurteilen könne, welche Förderleistungen in Frage kämen und welche Leistungsträger zuständig seien. „Die EAA ist mit den lokalen Akteuren des Arbeitsmarktes gut vernetzt und hat das Ziel, für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen einen direkten Draht herzustellen.“

Bleitgen appelliert an Firmeninhaber und Personalverantwortliche, mutig zu sein. Hierzu gehöre eine Portion Pragmatismus. Es sei professionell, sich hier Unterstützung zu holen.  sem

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