Wohnhaus durchsucht

Gelnhausen – Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen einen ehemaligen Bauamtsleiter in der Stadtverwaltung von Gelnhausen ist ein Wohnhaus durchsucht worden. Zudem wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hanau Beweismittel sichergestellt.

In einer Pressemitteilung bestätigte die Staatsanwaltschaft Hanau gestern noch einmal das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Leiter des Bauamtes wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung, der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, Betruges und Urkundenfälschung.

Ermittelt werde auch gegen den Sohn und die Schwiegertochter des Amtsleiters wegen Urkundenfälschung. Der ehemalige Behördenleiter soll dafür gesorgt haben, dass sein Sohn und dessen Frau ein Grundstück bekommen haben, obwohl sie zuvor nicht am regulären Reservierungsverfahren teilgenommen hatten. Zur weiteren Tataufklärung wurde laut der Pressemitteilung ein Wohnhaus durchsucht. Dort habe man Beweismittel sichergestellt. Die Durchsuchung des Wohnhauses war auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Hanau angeordnet worden.

Zudem seien beim Magistrat sowie dem Bauamt der Stadt Gelnhausen und der Stadtentwicklungsgesellschaft Gelnhausen GbR im Wege einer Herausgabeverpflichtung weitere Beweismittel, insbesondere Unterlagen zu dem in Rede stehenden Vergabeverfahren, sichergestellt worden. Die Vertreter der vorgenannten Behörden hätten sich dabei allesamt vollumfänglich kooperativ gezeigt. Das Landratsamt des Main-Kinzig-Kreises wurde ebenfalls mit einer Herausgabeverpflichtung der Staatsanwaltschaft aufgesucht. Doch es hätten sich dort keinerlei für das Verfahren relevante Beweismittel befunden. Die sichergestellten Beweismittel werden den Angaben zufolge nunmehr gemeinsam von der Staatsanwaltschaft Hanau und der Kriminalpolizei ausgewertet. Außerdem sollen Zeugenvernehmungen durchgeführt werden.

Dem Ermittlungsverfahren liegt eine Strafanzeige des Magistrats der Stadt Gelnhausen, vertreten durch den Bürgermeister, zugrunde. Die Staatsanwaltschaft schließt nicht aus, dass aufgrund der Presseberichterstattung ein Beweismittel vernichtet worden sein könnten.  how