Der Magistrat hat als Zugangskontrolle für die Konzerte in der Ehemaligen Synagoge die „2G-Regel“ festgesetzt. Das heißt, nur Karteninhaber, die genesen oder geimpft sind und darüber einen entsprechenden Nachweis mit sich führen, haben Zutritt zur Ehemaligen Synagoge. Die Kontrolle erfolgt bei Eintritt, da die Karten nicht personalisiert und daher übertragbar sind. Die Durchführung der Veranstaltung ist abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen. Es wird darum gebeten, die vom Veranstalter, dem Fachbereich Kultur & Tourismus der Stadt Gelnhausen, am Veranstaltungstag festgesetzten Regelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
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Gelnhäuser Nachrichten
23.10.2021
Schlesische Kammersolisten
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