Besserer Schutz für unsere Kinder

MdB Katja Leikert (CDU)

Tatort Kinderzimmer: Der Deutsche Bundestag hat sich in der vergangenen Woche in erster Lesung mit dem Thema „Cybergrooming“ auseinandergesetzt. Hinter diesem Begriff versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Wer das tut, macht sich zwar schon heute strafbar - allerdings nicht, wenn er lediglich glaubt, dass er mit einem Kind kommuniziert, es stattdessen aber mit einem Erwachsenen, beispielsweise einem Elternteil oder einem Polizisten, zu tun hat. Damit soll jetzt Schluss sein: Mit der Änderung des Strafgesetzbuches soll künftig bereits der Versuch des „Cybergroomings“ unter Strafe gestellt werden. Damit setzt der Deutsche Bundestag eine zentrale Forderung aus dem Wahlprogramm von CDU und CSU um.

„Cybergrooming“ ist nach Einschätzung vieler Experten oftmals der erste Schritt hin zur tätlichen sexuellen Belästigung. Die Täter nehmen über Messenger-Dienste, Internetforen oder Chats Kontakt zu Minderjährigen auf und verwickeln diese zunächst in ein unverfängliches Gespräch. Hat das Kind Vertrauen gefasst, fordern die Täter das Opfer zu sexuellen Handlungen auf, beispielsweise, sich vor der Kamera zu entkleiden oder Nacktbilder zu versenden. Oft werden auch Treffen im realen Leben vorgeschlagen, wo die Kinder ihren Peinigern im schlimmsten Fall schutzlos ausgeliefert sind.

Um die Kinder unter Druck zu setzen, drohen die Täter oft damit die versendeten Nacktbilder oder Videoaufnahmen an Eltern, Freunde oder andere Bezugspersonen weiterzuleiten. Aus Angst und Scham schweigen die Opfer vielfach und die Täter kommen mit ihrer Masche davon.

Selbst wenn betroffene Kinder den Mut aufbringen, sich einer Vertrauensperson oder der Polizei zu offenbaren, war eine Strafverfolgung bislang schwierig. Denn bis dato war der Versuch des „Cybergroomings“ ausdrücklich nicht strafbar. Dies galt somit auch für die Fälle des untauglichen Versuchs, in denen der Täter auf ein „Scheinkind“ einwirkt. Diese Gesetzeslücke wird nun geschlossen.

Und wir sehen noch mehr Regelungsbedarf, den wir ganz gezielt angehen: So setzen wir uns dafür ein, dass es Ermittlern künftig auch erlaubt ist, computergenerierte Nachstellungen von Kinderpornografie zu verwenden, um sich Zugang zu einschlägigen Tauschringen zu verschaffen. Dort gilt das Hochladen von einschlägigem Material quasi als „Eintrittskarte“ für Neulinge. Mit dieser im Fachjargon „Keuschheitsprobe“ genannten Vorgehensweise machen sich verdeckte Ermittler aktuell aber strafbar, da sie keine Straftaten - wenn auch nur auf dem Papier und für den „guten Zweck“ der Verbrechensaufklärung - begehen dürfen.

Zwei bis drei Kinder pro Schulklasse sind in Deutschland laut Statistik von sexuellem Missbrauch betroffen. Dank der Anonymität im Internet haben die Täter oft leichtes Spiel. Wir müssen den betroffenen Familien, aber auch den Ermittlern die entsprechenden Werkzeuge an die Hand zu geben, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Das sind wir unseren Kindern schuldig.