Corona-Maßnahmen für das Hallenbad

Auch im Gelnhäuser Hallenbad gelten in der Wintersaison besondere Hygieneregeln. Foto: Stadt Gelnhausen

Das Gelnhäuser Hallenbad öffnete am 1. September 2020 wieder seine Pforten. Der Badespaß ist wegen der Corona-Pandemie allerdings begrenzt und nur mit Auflagen möglich.

Gelnhausen – Die Besucherzahl ist auf maximal 110 Personen zur gleichen Zeit beschränkt, auch in den Becken darf sich nur eine bestimmte Anzahl von Personen gleichzeitig aufhalten.

In der Badesaison 2020/2021 müssen Besucherinnen und Besucher des Gelnhäuser Hallenbades das Hygienekonzept des Hallenbades befolgen. Die Eintrittskarten können ausschließlich über den personell besetzten Kassenschalter erworben werden. Hier sind Markierungen für den Abstand auf dem Boden aufgebracht und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht.

Für das Gelnhäuser Hallenbad wurde aufgrund der Verordnungen des Landes Hessen ein Hygienekonzept erarbeitet, das auch auf der Homepage der Stadt Gelnhausen eingesehen werden kann.

Diese Sicherheitsvorkehrungen erwarten die Badegäste:

- In das Schwimmerbecken dürfen nur 40 Personen, ins Nichtschwimmerbecken 20 und ins Planschbecken nur 8 Personen.

- Es werden gemäß der Anzahl an erlaubten Badegästen im Nichtschwimmer- und Schwimmerbecken Armbänder verteilt. Jeder Schwimmer erhält ein Armband, verlässt er das Becken, gibt er dieses wieder ab, sodass die Höchstanzahl an Badenden aufgrund der Abstandsregelungen festgelegt ist.

- Aus den sechs Bahnen im Schwimmerbecken werden drei Doppelbahnen und die Schwimmrichtung erfolgt im Kreisverkehr.

- Im Ein- und Ausgangsbereich sowie beim Betreten der Toiletten bzw. Umkleiden besteht die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.

- Es sind nur die Einzelumkleiden geöffnet.

- Es dürfen sich maximal 3 Personen in den jeweiligen Sanitäreinrichtungen und Duschen aufhalten. Es stehen jeweils zwei Duschen zur Verfügung.

- Regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen und Duschen, der Umkleiden und Spinde, sowie der Handläufe und Türklinken.

- Am Zugang zum Bad und zu Toiletten und Duschen werden Desinfektionsspender aufgestellt.

- Wasserspielgeräte sind nicht erlaubt.

- Schwimmhilfen sind erlaubt.

- Es gibt keinen Bistrobetrieb zur Schwimmhalle und die Sitzgelegenheiten in der Schwimmhalle sind gesperrt.

- Im ganzen Hallenbad gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

- Die Einhaltung dieses Hygienekonzeptes wird von der Beckenaufsicht bestmöglich überwacht.

gn