Äußerungen, wie diese von Saskia Esken, verstärken die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber dem Staat und seinen Organen. Gewalt gegen Polizisten gehört fast schon zum guten Ton in der westlichen Gesellschaft, wie uns zuletzt auch die Bilder von Stuttgart zeigen. Die Täter von Stuttgart jedenfalls fühlen sich in einer Gesellschaft, in der die Polizei durch Teile der politischen Führung öffentlich delegitimiert und als Beispiel von rassistischen Verdachtsfällen dargestellt wird, geradezu berufen, auf Polizisten loszugehen. Seit Jahren gehören linksradikale Demonstrationen gegen Polizisten, die als Repräsentanten des kapitalistischen Systems angesehen werden, in den meisten westlichen Ländern zum guten gesellschaftlichen Ton und leider nicht zu dem, was sie sind: Sie sind eine Zumutung für jede Polizeibeamtin und jeden Polizeibeamten, die an sieben Tagen in der Woche, an Sonn- und Feiertagen im Zweifel ihr Leben für den Schutz der Bürger und unseres Staates einsetzen.
Es darf keinen Zweifel geben, dass Rassismus in unserer Gesellschaft und damit auch in den staatlichen Organen keinen Platz hat. Wir dulden weder rechte noch linke Gewalt. Und es muss ein hartes Vorgehen gegen jede Verfehlung im oder außerhalb des Dienstes geben. Die Situation in den USA und den Tod des Afro-Amerikaners mit der deutschen Polizei in Verbindung zu bringen, ist absurd. Die Polizei in unserem Land leistet hervorragende Arbeit. Sie muss oft für eine Verrohung unserer Gesellschaft, den vielfachen Verlust von Anstand und Respekt oder für die Herausnahme individueller Freiheiten den Kopf hinhalten. Dafür verdient sie unseren Dank und unseren Respekt und keine pauschale Verunglimpfung. Das Gewaltmonopol einer rechtsstaatlich organisierten Demokratie liegt ohne Wenn und Aber bei der Polizei.
Esken weiß um die Bedeutung ihrer Worte. Umso schlimmer, dass sie damit die Spitze einer altehrwürdigen Partei repräsentiert, für deren Mitglieder solche Äußerungen sicher eine Zumutung sein müssen. Vielmehr darf aber nicht einreißen, dass Politiker wie Esken die Polizei zum gefährdeten Ort verfassungswidriger Strömungen erklären.