Konsequent gegen Rassismus

Reiner Bousonville (B90/Grüne), Fraktionsvorsitzender Kreistag

Das Thema Rassismus ist nach der brutalen Ermordung von George Floyd durch einen weißen Polizisten in den USA auch in Deutschland wieder aktuell. Die USA zeigen uns, was passiert, wenn Teile der Bevölkerung durch Rassismus und Ausgrenzung an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Diese massive Konfrontation gibt es in Deutschland nicht, aber der alltägliche Rassismus in unserer Gesellschaft ist nicht wegzudiskutieren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat es in der Trauerrede für die Opfer des rassistischen Mordanschlags von Hanau zum Ausdruck gebracht, dass es Rassismus in unserem Land gibt – und das nicht erst seit einigen Wochen. Und zurecht fordert er, dass alle das Recht haben, durch unseren Staat geschützt zu werden. Dafür brauchen wir glaubhafte Institutionen wie die Polizei, die diesen Schutz gewährleisten.

Wenn es, wie von der SPD-Chefin Saskia Esken benannt, einen latenten Rassismus in den Reihen der Sicherheitskräfte geben soll, ist es zwingend erforderlich darüber einen offenen Diskurs zu führen. Es ist selbstredend, dass Saskia Esken mit ihren generalisierten Aussagen weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Aber dennoch: Rassistischen Strömungen in der Polizei müssen konsequent begegnet werden, um die Polizei als helfende Institution, zu stärken. Da brauch es auch eine kritische Aufarbeitung der Vorfälle, die am Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2019 vor der Polizeistation in Schlüchtern aufgetreten sind. Dort hatten die Polizisten sowohl die deutsche als auch die hessische Flagge kopfüber gehisst. Dieses Symbol wird von Extremismusexperten als Ablehnung des Staates und als Geste von Neonazis und Reichsbürgern interpretiert. Es ist offensichtlich, dass diese Provokation als Statement zu verstehen ist. Dieses Beispiel zeigt, dass es rechte Tendenzen in dieser Institution gibt, gegen die konsequent vorgegangen werden muss.

Das ist der Nährboden, der zu staatlicher Willkür führen kann. Um dieser Gefahr zu begegnen hat das Bundesland Berlin ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, dass allen Menschen das Recht einräumt, vor rassistischer Diskriminierung und Diffamierung durch staatliche Behörden und der Polizei geschützt zu werden. Sollte es zu Übergriffen kommen, haben alle Betroffene das Recht, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bundesland Berlin geltend zu machen. Damit ist der in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschriebene Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Behörden tatsächlich möglich.

Aktuell gibt es auf der Bundesebene eine Initiative der GRÜNEN, den Begriff der „Rasse“ aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen. Dieser Begriff ist überholt und stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus und unterteilt Menschen in Kategorien, die es nicht gibt. Der Rassismus endet nicht, wenn im Grundgesetz, Artikel 3, dieser Begriff gestrichen oder sprachlich verändert wird. Der Rassismus war in unserem Landkreis dafür verantwortlich, dass ein Attentat auf einen Eritreer in Wächtersbach verübt wurde und dass es den neunfachen Mord in Hanau gab. Rassismus tötet!

Wir sind gesellschaftlich an einem Punkt angelangt, die jede einzelne Person auffordert, sich dem Alltagsrassismus entschieden entgegenzustellen. Alle hier lebenden Menschen sollen sich angstfrei in unserer Gesellschaft bewegen können. Dafür braucht es ein gesellschaftliches Klima der Toleranz, Gleichberechtigung und Achtsamkeit.