Schutzschirm für Deutschland

Bettina Müller (SPD),

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen: Eltern, die neben dem Home Office ihre Kinder betreuen müssen; Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind

und weniger Lohn erhalten; Selbstständige, denen das Einkommen wegbricht. Auch die ökonomischen Folgen der Krise sind noch nicht abzusehen.

Trotzdem verbieten sich Gedankenspiele, der Wirtschaft zuliebe die bisherigen Maßnahmen so früh wie möglich wieder zu lockern und damit zu riskieren, dass Menschen sterben oder bleibende Schäden erleiden. Der Schutz der Gesundheit, vor allem von Risikogruppen, muss weiterhin absoluten Vorrang haben.

Damit wir gemeinsam diese Krise überstehen, müssen wir als politisch Verantwortliche entschlossen handeln und denen unter die Arme greifen, die in dieser Situation Hilfe benötigen.

Dafür hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht. So wurden die Regelungen für die Kurzarbeit ausgeweitet, damit mehr Firmen als bisher leichter Unterstützung erhalten können. Damit niemand durch die Folgen der Krise mittellos dasteht,

wurde auch der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht und die Wohnungs- und Einkommensprüfungen werden ausgesetzt. Damit möglichst kein Unternehmen wegen Corona in die Insolvenz gehen muss und keine Arbeitsplätze verloren gehen, wurde ein Milliarden-Schutzschild für Beschäftigte und

Unternehmen aufgestellt. Befristet bis Ende 2021 wird der Staat über einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds die Möglichkeit haben, langfristige ökonomische und soziale Schäden abzuwenden. Der Staat kann sich über den Fonds direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen, um deren Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zudem helfen staatliche Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro Unternehmen dabei, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen.

Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Familienbetriebe, die gerade kaum Kredite bekommen, können je nach Größe der Belegschaft für drei Monate einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von 9.000 bis 15.000 Euro erhalten. Das soll unbürokratisch funktionieren, Antragsteller müssen nur versichern, dass sie durch Corona wirtschaftliche Schwierigkeiten haben.

Für Familien wurde der Zugang zum Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro pro Monat und Kind erleichtert. Auch das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen wird eingeschränkt. Zudem werden Verbraucher davor geschützt, dass die Grundversorgung wie Gas-, Wasser- oder Strom, Telefon- oder Internetanschluss gesperrt oder gekündigt werden. Für Studierende hat der aufgeschobene Vorlesungsbeginn an den Hochschulen außerdem keine Auswirkungen auf das BAföG. Zahlreiche weitere Maßnahmen sind bereits in Arbeit. Viele Menschen tun gerade auf allen Ebenen ihr Bestes, um die Folgen der Krise abzufedern und vor allem die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dabei können auch Fehler passieren. Wichtig ist: In dieser außergewöhnlichen Situation wird über die Parteigrenzen hinweg an einem Strang gezogen, schnell gehandelt und notfalls korrigiert.