Chance für Mutter und Kind

Katja Leikert (CDU), Bundestagsabgeordnete

Gerade als Quereinsteigerin werde ich immer wieder gefragt, wie ich eigentlich zur Politik gekommen bin. Die Antwort hierauf ist ehrlich gesagt ganz klassisch: Weil ich mich geärgert habe! Als ich nach den Geburten meiner beiden Töchter und der anschließenden Elternzeit wieder in meinen Beruf zurückkehren wollte, gab es in meiner Heimatstadt schlichtweg nicht genügend Kinderbetreuungsangebote. Das wollte ich ändern - und wurde politisch aktiv. 2013 wurde ich erstmals in den Deutschen Bundestag gewählt.

Auch wenn mein politischer Schwerpunkt als stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mittlerweile das Thema Europa ist, treibt mich meine Motivation von damals noch heute an. Vieles hat sich in den vergangenen Jahren positiv verändert. Mittlerweile gibt es bundesweit einen Rechtsanspruch auf U3-Betreuung. Hierfür unterstützt der Bund die Länder massiv beim Ausbau der Kita-Angebote. Doch der Bedarf endet nicht mit dem Verlassen des Kindergartens - im Gegenteil. Gerade in den ersten vier Schuljahren ist der Unterricht oft schon nach wenigen Stunden wieder vorbei. In vielen Familien bleibt die Küche jobbedingt mittags allerdings kalt und auch Unterstützung bei den Hausaufgaben ist bei Weitem nicht überall möglich und selbstverständlich.

Bereits im Zuge der Koalitionsverhandlungen habe ich mich daher für einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter stark gemacht - mit Erfolg, wie ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt.

Umso mehr freut es mich, dass die Bundesregierung das Thema in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode nun weit oben auf die politische Agenda gesetzt hat. So hat das Kabinett das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“, kurz „Ganztagsfinanzierungsgesetz“, auf den Weg gebracht. Ab 2025 soll es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz am Nachmittag geben. Dabei unterstützt der Bund die Länder erneut finanziell: Zwei Milliarden Euro werden dafür in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.

Wichtig ist dabei: Es geht um einen Anspruch, nicht um eine Pflicht. Wer seine Kinder nach der Schule lieber zuhause betreuen will und kann, soll das natürlich auch in Zukunft tun. Die Statistik lehrt uns jedoch, dass der Betreuungsbedarf in den vergangenen Jahren immer stärker gestiegen ist. Laut Umfragen liegt er bundesweit mittlerweile bei 75 Prozent.

Mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter schaffen wir nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht auch um Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Es kann nicht sein, dass die Herkunft immer noch über den schulischen Erfolg entscheidet. Und insbesondere für Mütter bietet ein verbessertes Betreuungsangebot zudem Wege aus der Teilzeitfalle. Wer heute mehr arbeitet, verfügt später über ein höheres Einkommen und hat am Ende seines Berufslebens mehr Rente. Ein besseres Mittel gegen Altersarmut gibt es nicht.