Erinnern Sie sich noch an alles? / Von Helmut Müller Ei Gude, wie?

Helmut Müller

Es geschehen Dinge, die glaubst du erst, wenn sie dir selber passieren. Wissen Sie, was Sie am 22. April 2016 gemacht haben oder wo Sie an diesem Tag waren? Ich wurde vorige Woche mit dieser Frage konfrontiert. Warum? Weshalb? Wieso? Was will man von mir, waren Fragen, die sich mir spontan stellten. Na ja, ich erhielt mit der Post eine Rechnung vom Büro einer Arztpraxis.

So spontan konnte ich mich natürlich nicht daran erinnern. Es geht um einen angeblich versäumten Termin den ich nicht wahrgenommen und nicht rechtzeitig abgesagt hätte. Aber ja, ich bin, nein ich war Patient bei dem betreffenden Arzt. Ich habe da aber vor ein paar Tagen wegen Unzufriedenheit „gekündigt“ und meine „Akten“ angefordert. Das wird jetzt die Retourkutsche gewesen sein, denke ich. Aber mit Beginn des Folgejahres, also 2017, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist und die endet demnach am 31. Dezember 2019. Die Forderung ist mithin 2020 verjährt. Ich kann mir vorstellen, viele zahlen die 40 Euro trotzdem, weil sie ihre Ruhe haben wollen und sich auch schlichtweg gar nicht mehr erinnern können. Ich will das aber so nicht auf mir sitzen lassen. Am vergangenen Wochenende habe ich mich mit der Forderung des Arztes beschäftigt. In meinen Unterlagen konnte ich feststellen, dass ich den Termin wahrgenommen habe und den letzten schriftlich und rechtzeitig abgesagt habe. Ich werde ihm das mitteilen, also nicht zahlen, und gut ist es.

Nein, das ist es nicht, denke ich. Das kann es doch nicht sein. Dass ein Arzt unter Umständen ein Recht auf diese Gebühr hat, will ich gar nicht infrage stellen. Jedoch die Art und Weise, wie das in meinem Fall umgesetzt wurde. Das Arzt-Patient-Verhältnis gilt als besonders vertrauenswürdig. Auch muss der Sachverhalt mit dem Patienten besprochen werden. Demnach kann ein Arzt nicht aus der „Lamäng“ heraus so etwas tun. So was muss vorher angekündigt worden sein. Die Betonung liegt auf vorher und nicht nachher.

In Bestellpraxen kann der Arzt die Gebühr auch nur verlangen, wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Das ist natürlich so eine Sache. Behaupten kann man vieles. Die Nachprüfbarkeit ist das Problem. Natürlich muss die Gebühr auch zeitnah gefordert werden. Mir ist so was jetzt erstmalig passiert. Bestimmt habe ich schon Arzttermine verschwitzt. Das ist normalerweise nicht mein Ding. Kann aber passieren. Mit all den vielen Ärzten, die ich bisher konsultiert habe, hatte ich keine Probleme, also nicht gleich die Ärzte schlechtmachen. Aber wir sollten uns darauf einstellen, dass das jetzt häufiger vorkommen kann. Von etlichen Ärzten erhalte ich eine Terminerinnerungsmail. Erhebt Ihr Arzt wegen eines verpassten Termins tatsächlich eine Gebühr, sollte er Sie schon bei der Terminvereinbarung klar auf die Ausfallgebühr hinweisen.

Also Vorsorge treffen. Termine möglichst rechtzeitig und schriftlich absagen und ein Terminbuch führen. Noch besser wäre, nicht krank zu werden. Das wäre den Ärzten dann aber auch nicht recht. Na ja, man darf auch mal träumen, gell! Mein Fazit ist: Hätte ich meine Akten nicht angefordert, hätte ich jetzt den Ärger nicht.

Ei Gude, wie!