Hessische Kommunalwahlen am 14. März / Von Helmut Müller Ei Gude, wie?

Helmut Müller

Hessen wählt. Oder Hessinnen und Hessen haben die Wahl! Oder ist für Sie die Wahl eine Qual? Diesmal wählen wir kommunal, das heißt, wir wählen in Gemeinden die Gemeindevertretungen und in Städten die Stadtverordnetenversammlungen und, soweit vorhanden, die Ortsbeiräte, sowie in den Kreisen die Kreistage. Mancherorts finden auch Bürgermeister- oder Oberbürgermeisterwahlen sowie in Kreisen die Wahl des Landrates statt. Ich finde, wählen dürfen, ist ein Privileg und eine Pflicht. Auch wenn es manchem schwerfällt. Trotzdem, es gibt keine Ausrede, sein Wahlrecht verfallen zu lassen. Aber, sind wir nicht blauäugig, bei der letzten Kommunalwahl in Hessen am 6. März 2016 lag die Wahlbeteiligung bei 48 Prozent. Bei der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 lag sie bei 67,3 Prozent und bei der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 bei 76,2 Prozent. Es gibt Länder, da zahlst du eine Strafe, wenn du nicht wählen gehst, wie in Australien, 20 Dollar sind da angesagt. In Belgien besteht die Wahlpflicht symbolisch, heißt, Nichtwählen wird nicht geahndet. Das wäre aber eine schöne zusätzliche Einnahmequelle für die Kommunen. So könnten die Kosten für Wahlen von den Nichtwählern beglichen werden. Dagegen spräche bei uns, „frei“, einer unserer fünf Wahlgrundsätze, diese sind: allgemein, unmittelbar, frei, geheim und gleich. Frei bedeutet, ohne Zwang und Beeinflussung. Allgemein besagt, alle sind wahlberechtigt. Bei der Kommunalwahl heißt das, alle Hessinnen und Hessen und alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 18 Jahren. Unmittelbar: Die Stimmen werden direkt zugeordnet, es gibt keine Wahlmänner. Geheim sagt, es darf nicht feststellbar sein, wie jemand gewählt hat. Und gleich heißt, jeder hat gleichviele Stimmen zu vergeben. Geregelt in Artikel 28 unseres Grundgesetzes. Alles Selbstverständlichkeiten, denkt man, ist aber weit gefehlt, gilt leider nicht allen Ländern.

Bei der Kommunalwahl haben wir so viel Stimmen, wie das zu wählende Gremium Mitglieder hat. Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen können, abhängig von der Größe der Stadt oder Gemeinde, 15 bis 105 Mitglieder haben. Kreistage haben 51 bis 93, Ortsbeiräte 3 bis 19 Mitglieder. Zusätzlich können wir bei der Kommunalwahl noch Kumulieren und Panaschieren. Kumulieren bedeutet, dass man einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben kann. So kann ich die Listeplätze der Liste einer Partei durch gezielte Stimmabgabe verändern. Panaschieren bedeutet, dass man Kandidaten über Listengrenzen hinweg seine Stimmen geben kann. So kann ich mir mein „persönliches Parlament“ erstellen. Ich finde das ausgesprochen gut. Allerdings, die Wahlzettel sind dadurch extrem groß. Der Wahlzettel für unsere Kreistagswahl ist etwa ein Meter breit und etwa 60 Zentimeter hoch. Da der Kreistag 87 Sitze hat, haben wir auch 87 Stimmen. Wir könnten einfach das Kreuz oben an der Liste, die wir wählen wollen, machen. Fertig. Wer aber Kumulieren und Panaschieren will, sollte besser Briefwahl machen. Da kannst du in Ruhe zuhause wählen beziehungsweise auswählen. Kennt man in der Kommune noch etliche Kandidaten/innen, so ist das beim Kreistag schon schwieriger. In neun Listen bitten in unserem Main-Kinzig-Kreis 482 Frauen und Männer um unsere Stimme. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Auswahl. Gehen Sie bitte wählen!

Ei Gude, wie!