Gerechter Lohn auch in Asien

Dr. Katja Leikert (CDU)

7,50 für ein T-Shirt - bei so manchem vermeintlichem „Schnäppchen“ sollten wir uns als Verbraucher die Frage stellen, wie solche Dumping-Preise zustande kommen. Ob die Näherin in Asien für ihre Arbeit einen fairen Lohn erhält, ist jedenfalls mehr als fraglich. Aber wenn es um Menschenrechte geht, müssen wir hohe Maßstäbe anlegen - ohne Kompromisse. Weltweit sind allein 73 Millionen Mädchen und Jungen von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen. Das sind 73 Millionen zu viel.

Aus diesem Grund arbeiten Entwicklungshilfeminister Gerd Müller und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an einem Lieferkettengesetz. Das Ziel: Derjenige, der am Ende der Lieferkette arbeitet, muss von seinem Lohn leben können. Es geht um selbstverständliche Dinge wie hohe Arbeitsstandards, faire Löhne und keine Kinderarbeit. Denn die Verletzung von Menschenrechten darf kein Wettbewerbsvorteil sein.

Viele deutsche Unternehmen gehen bereits mit gutem Beispiel voran und tragen im Ausland zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei. Dennoch hat eine Umfrage der Bundesregierung ergeben, dass weniger als 50 Prozent der befragten Unternehmen sich im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung mit dem Thema Menschenrechte wirklich befassen. Auch wenn man über die Messmethoden der Umfrage streiten kann: Der bisherige Status quo reicht offenbar nicht aus.

Der von der Bundesregierung im Jahr 2016 verabschiedete Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) jedenfalls sieht vor, dass die Bundesregierung weitere Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen wird, wenn weniger als 50 Prozent der Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Und auch im Koalitionsvertrag heißt es: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

Frankreich, Großbritannien und die USA haben es bereits vorgemacht und die Verantwortung in Lieferketten gesetzlich geregelt. Die Niederlande bereiten ein Gesetz vor. Deutschland ist nach den USA und China das drittgrößte Importland. Daher brauchen wir auch hierzulande eine gesetzliche Regelung, in der definiert sein muss, welche Pflichten deutsche Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben. Gleichzeitig muss dafür Sorge getragen werden, dass die Umsetzung für Unternehmen realistisch ist und diese nicht mit unverhältnismäßig hohen bürokratischen Vorgaben belastet werden.

Es ist wichtig, dass wir uns auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für den geplanten EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten einsetzen. In einem ersten Schritt sollten wir mit der Erarbeitung eines nationalen Sorgfaltspflichtengesetzes starten, das dann in eine europäische Lösung eingebettet werden kann.