Schmerzliche Entscheidung

Sonntags und an Feiertagen bleiben die teos ab jetzt erst einmal geschlossen. Die Hoffnung liegt nun auf der neuen Landesregierung. Archivfoto: Axel Häsler

Tegut und Politik fordern Änderung des Ladenöffnungsgesetzes nach dem Teo-Urteil.

Main-Kinzig-Kreis/Kassel – Das kürzlich veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel stößt auf Unverständnis beim Unternehmen Tegut und in der lokalen Politik. In zweiter Instanz hatte der VGH in einer Auseinandersetzung zwischen Tegut und der Stadt Fulda entschieden, dass die digitalen Selbstbedienungssupermärkte Teo nicht an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Im Main-Kinzig-Kreis sind von der gerichtlichen Verfügung die Teos in Oberrodenbach, Schöneck, Gelnhausen, Horbach, Niedermittlau sowie Steinau betroffen. Beim Standort am Hanauer Hauptbahnhof ist die Lage noch unklar.

„Wir sind natürlich über diese Entscheidung enttäuscht, akzeptieren sie aber für den Moment“, sagte Tegut-Pressesprecher Matthias Pusch auf Nachfrage. Dem Unternehmen bleibt auch nicht viel anderes übrig, denn das Urteil ist rechtlich nicht anfechtbar.

Zur Begründung hatte der VGH gesagt, dass die Mini-Supermärkte, für die eine App auf dem Smartphone zur Öffnung der Tür sowie zur Bezahlung nötig ist, dem Ladenöffnungsgesetz in Hessen widersprechen. Für das ständige Anbieten von Waren macht es laut Gericht keinen Unterschied, ob die Produkte von Personal abkassiert werden, oder der Kunde selbst über digitale Möglichkeiten einkauft. Das Ladenöffnungsgesetz gelte darüber hinaus nicht nur dem Schutz von Arbeitnehmern vor Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen – was beim Teo laut Unternehmen ohnehin nicht der Fall ist –, sondern auch dem Schutz dieser Tage als „Tage der Arbeitsruhe“.

Obwohl das Urteil formaljuristisch nur die Verfahrensbeteiligten, also das Unternehmen Tegut und die Stadt Fulda, betrifft, und zudem zunächst auch nur im Eilverfahren entschieden worden ist, folgert Pusch daraus, dass die 28 hessischen Teo-Standorte – deutschlandweit sind es 39 – ab sofort an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Einzige Ausnahme könnten die beiden Filialen an den Bahnhöfen Hanau und Groß-Umstadt sein, gelten doch für Geschäfte in Bahnhofsnähe Sonderregelungen, um die Versorgung von Reisenden zu gewährleisten. „Da sind wir noch in der juristischen Klärung mit unserem Anwalt“, sagte Pusch.

Für die Zukunft hofft das Unternehmen auf die neue hessische Landesregierung. Die hat in ihrem Koalitionsvertrag stehen: „Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen.“ Wie lange eine solche Änderung allerdings braucht, ist vollkommen unklar, der neue Landtag kommt am 18. Januar zunächst zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Der heimische Landtagsabgeordnete Heiko Kasseckert, zugleich CDU-Verhandlungsführer bei den Koalitionsgesprächen mit der SPD im Bereich Wirtschaft, versprach auf Facebook, dass die neue Landesregierung das Thema nun schnell angehen werde. Eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes sei in der abgelaufenen Legislatur unter der schwarz-grünen Regierung nicht möglich gewesen. Kasseckert räumte ein, dass die Bedenken nicht nur auf grüner Seite gewesen seien. „Es ist aber ein Anachronismus, das bestehende Ladenöffnungsgesetz nicht weiterzuentwickeln. Deshalb gehen wir es nun an“, so Kasseckert auf Facebook.

Rodenbachs Bürgermeister Klaus Schejna schrieb auf seiner Facebook-Seite: „Das ist echt harter Tobak! Warum stehen wir uns manchmal selbst im Weg?“ Und mit Blick nach Wiesbaden meinte er: „Da ist jetzt dringender Handlungsbedarf!“

Tegut-Sprecher Pusch setzt auf eine durch die VGH-Entscheidung entstehende „Dynamik“ aus seinem Unternehmen, Kunden und den Initiativen und Kommunalpolitikern an den Standorten, die teilweise lange für einen Teo als Nahversorgung gekämpft hätten. Auch wenn der Teo nur einen Teil des Unternehmensportfolios der Supermarktkette mit Hauptsitz in Fulda ausmacht, so sei die Entscheidung wirtschaftlich insofern schmerzhaft, als an vielen Standorten Sonn- und Feiertage die umsatzstärksten Tage gewesen seien, denn der Teo „ist dafür da, dass man sich schnell noch etwas holt, wenn man etwas braucht oder etwas beim Wocheneinkauf vergessen hat“, erklärt Pusch.

An das Konzept des Mini-Supermarktes glaube man weiterhin, aber „zukünftig werden wir uns die Standorte noch genauer auf ihre wirtschaftliche Rentabilität anschauen müssen – das gilt für neue, aber auch für bestehende.“ Standortschließungen aufgrund mangelnden Umsatzes ohne Sonn- und Feiertage schloss er nicht aus. Für die Eröffnung der Teos hatte das Unternehmen harte Maßstäbe angesetzt. Auch Bruchköbel und Neuberg hatten Interesse an Märkten in Oberissigheim und Rüdigheim angemeldet. Tegut hatte dies aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt.  phk/how