Es ist nicht alles Gold, was glänzt

Heinz Breitenbach

Mit der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2020/2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt am 20. März ist für den Main-Kinzig-Kreis eine wichtige Entscheidung getroffen worden. Landrat und Finanzdezernent Thorsten Stolz (SPD) hat das bereits in einer Pressemitteilung auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie hinreichend kommentiert und gewürdigt.

Unerwähnt in den Ausführungen des Landrates blieben jedoch einige Anmerkungen des Regierungspräsidiums im Hinblick auf die mögliche höhere Senkung des Hebesatzes für die Kreisumlage. Die Regierungspräsidentin schreibt: „Es können dennoch circa zehn Millionen Euro Mehrerträge aus der Kreisumlage generiert werden. Eine umfangreichere Senkung des Hebesatzes zur Kreisumlage wäre vor diesem Hintergrund im Interesse der kreisangehörigen Kommunen in Betracht gekommen. Im Jahr 2019 hat der Landkreis seine Kommunen über eine Rückzahlung der Kreisumlage an dem erwarteten Ergebnis 2019 partizipieren lassen. Dieses Vorgehen ist - auch wenn es die Haushalte der kreisangehörigen Kommunen entlastet- rechtlich nicht zulässig. Für die Auszahlung von zu viel erhobener Kreisumlage fehlt im hessischen Recht eine Rechtsgrundlage. Weder das Finanzausgleichsgesetz, noch die Landkreisordnung oder das Haushaltsrecht erlauben diese Art der „Gewinnausschüttung“. Der Main-Kinzig-Kreis hat entgegen der Intention meiner Verfügung vom 3. Dezember 2019 die Auszahlungen dennoch vollzogen. Von einer Beanstandung der Beschlussfassung habe ich ausnahmsweise abgesehen. Ein weiteres Mal kann ich den Verstoß nicht akzeptieren.“

Warum stellen wir Freien Wähler diesen Verstoß des Finanzdezernenten gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes Hessen so heraus?

Bereits im Dezember 2017 haben wir mit unserem Antrag, den Hebesatz der Kreisumlage um ein Prozent auf 34,97 Prozent zu senken, argumentiert. Grundlage hierfür war die gute finanzielle Situation des Main-Kinzig-Kreises zu nutzen mit der Zielsetzung die Kommunen des Landkreises zu entlasten und ihren finanziellen Handlungsspielraum zu stärken. Unser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, der finanzpolitische Spielraum sei nicht vorhanden. Ein Jahr später, im Dezember 2018, haben wir erneut einen Antrag zum Haushalt 2019 gestellt, die Kreisumlage zu senken. Diesmal nur um einen halben Prozentsatz. Aber auch dieser Antrag wurde „abgeschmettert“ mit den Worten „Wir sollten noch etwas Geduld haben“.

Wenn dann als Akt der Großzügigkeit die Gemeinden zum Ende des Jahres 2019 eine Rückzahlung vom Main-Kinzig-Kreis erhalten, erfreut das die Bürgermeister und Kämmerer der Kreiskommunen als Geschenk des Kreises, zeigt aber auch die nicht rechtskonforme Verfahrensweise im Landkreis. Von einer Zurückstellung der Genehmigung für das Jahr 2021 hat die Regierungspräsidentin nur abgesehen, um die Planungssicherheit für die Investitionsvorhaben des Main-Kinzig-Kreises nicht zu gefährden. Aufgrund dieser Anmerkungen des Regierungspräsidiums Darmstadt erscheint unsere Bewertung der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2020/2021 des Main-Kinzig-Kreises „Nicht alles Gold was glänzt“ angemessen und gerechtfertigt.